Sehr geehrter Kunde,
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem vereinbarten Reiseprogramm, den allgemeinen Informationen, Ihren Reisevertrag mit WT Safaris. Die Besonderheiten von Erlebnis- und Abenteuerreisen in Ostafrika werden berücksichtigt.
1. Abschluss des Reisesafarivertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde WT Safaris als Safariveranstalter den Abschluss eines Reisesafarivertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch WT Safaris als Safariveranstalter zustande. WT Safaris wird dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen nach Erhalt der Anzahlung.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und Erstellung der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Safaripreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Safaripreis angerechnet. Der restliche Safaripreis ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 4 Wochen vor Safaribeginn) wird der gesamte Safaripreis sofort fällig.
3. Leistungen
Der Umfang aller Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von WT Safaris zuzüglich der hierauf bezugnehmenden Safaribestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Prospekt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch WT Safaris.
4. Leistungs- und Preisänderung
Abweichungen einzelner Safarileistungen von dem vereinbarten Inhalt des Safarivertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von WT Safaris wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Safari nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen oder Witterungsbedingungen in den bereisten Ländern Änderungen des Safariablaufs erzwingen. Im Falle nach Vertragsabschluss erfolgter Preiserhöhungen von Leistungsträgern ist WT Safaris berechtigt, diese Erhöhungen an den Reisenden weiterzuberechnen. Derartige Preisänderungen hat der Safariveranstalter dem Safariteilnehmer unverzüglich mitzuteilen. Dieser kann bei mehr als zehnprozentiger Erhöhung binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten.
5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchungen, Nichterscheinen, vorzeitiger Reiseabbruch
Der Reisende kann jederzeit von der Safari zurücktreten. maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei WT Safaris. Eine Umbuchung gilt als Rücktritt mit erfolgter Neuanmeldung. Bei Rücktritt vom Safarivertrag sind folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu entrichten.
• Bis zum 45. Tag vor Safaribeginn 10% des Safaripreises
• Ab dem 44. Tag bis 30 Tage vor Safariantritt 40% des Safaripreises.
• Ab dem 29. Tag bis 8 Tage vor Safariantritt 70% des Safaripreises.
• Ab dem 7. Tag vor Safariantritt 100% des Safaripreises.
• Nichterscheinen des Reisenden zum Safariantritt gilt als Rücktritt am Abreisetag, somit 100% des Safaripreises.
Hinweis zu Rundreisen
• 50% Anzahlung sofort bei Buchungsbestätigung
• Keine Rückerstattung nach Buchungsbestätigung und Anzahlung
Wenn der zurücktretende Reisende eine Ersatzperson stellt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Bricht der Reisende die Safari vorzeitig ab, so erfolgt keine Rückerstattung des Gegenwertes nicht in Anspruch genommener Leistungen. Der Reisende ist in diesem Fall für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Safarileistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich WT Safaris bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt durch WT Safaris
WT Safaris kann bis 3 Wochen vor Safariantritt bei Nichterreichen einer in der Safariausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Safarivertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der eingezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Safari infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren, höheren Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch WT Safaris den Safarivertrag kündigen. WT Safaris zahlt dann den gezahlten Betrag unverzüglich zurück, kann jedoch für die tatsächlich erbrachten und zur Beendigung der Safari noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Safari, ist WT Safaris verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien anteilig. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.
9. Haftung
WT Safaris haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Safarivorbereitung und- Abwicklung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Safarileistung entsprechend der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit. WT Safaris haftet nicht für die Risiken unterschiedlichster Art, die infolge des besonderen Charakters einer Erlebnis- und Abenteuersafari auftreten können. Dieses Risiko trägt der Reisende selbst. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Unfälle, wie sie auftreten können in der Luftfahrt, bei der Benutzung von ortsüblichen Land- und Wasserverkehrsmitteln aller Art sowie eigenen Geländefahrzeugen. Dies gilt ebenso für Unternehmungen aller Art wie Wanderungen, Bergbesteigungen und anderer Betätigungen sowie bei Angriffen von Menschen bzw. von Tieren aller Art. Des weiteren haftet WT Safaris nicht für Nachteile, die sich ergeben können aus defekten Fahrzeugen und daraus resultierenden Routen, Terminänderungen, willkürlichen Maßnahmen lokaler Behörden, Treibstoff- und Versorgungsproblemen sowie sonstige Umstände höherer Gewalt, die nicht von WT Safaris zu vertreten sind. Treten Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen auf, die lediglich vermittelt werden (z.B. Besichtigungen, Ausflüge) und in den Safaribeschreibungen als solche gekennzeichnet sind, so erfolgt keine Haftung durch WT Safaris. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und desowie für Angriffen m Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt WT Safaris insoweit eine Fremdleistung. WT Safaris haftet daher nicht für die Erfüllung der Beförderungsleistung selbst, d.h. für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen, wie z.B. mögliche Mehrkosten, diese geht zu Lasten des Reisenden. Für die Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- oder Filmausrüstung) durch Diebstahl oder extreme Belastungen wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, lange Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen etc. kann WT Safaris nicht haftbar gemacht werden.
10. Leistungsstörungen, Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich WT Safaris mitzuteilen. WT Safaris wird, wenn dies möglich ist, für Abhilfe sorgen oder Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anerkennen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Safarileistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Safari schriftlich an WT Safaris mitgeteilt werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Safarireisevertrag verjähren nach 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Safariende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Safari. Eine Abtretung von Ansprüchen jeder Art der Reisenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an den Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Wenn aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften Nachteile erwachsen, gehen sie zu Lasten des Reisenden, auch wenn behördliche Vorschriften nach der Buchung geändert wurden.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Safarireisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Safarireisevertrages zur Folge.
13. Veranstalter/Gerichtsstand
WT Safaris, Gerichtsstand für Klagen gegen WT Safaris ist der Sitz von WT Safaris. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Reisenden.
Wichtig:
Wir raten allen Safariteilnehmern dringend zu einer Reiserücktrittsversicherung. Zusätzlich empfehlen wir nachdrücklich den Abschluss eines Sicherheitspaketes mit weltweit gültiger Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport (Personenunfallschäden und medizinische Versorgung), das eine Reisegepäck- Reisehaftpflicht- Reiseunfallversicherung beinhaltet.